Herzlich willkommen beim
Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

In der Geschäftsstelle des Schützenbundes in Osnabrück kümmern sich das Präsidium sowie zahlreiche Referenten um die Belange unserer Mitgliedsvereine. Für alle hat es höchste Priorität, die an uns herangetragenen Anliegen so schnell und umfassend wie möglich zu bearbeiten.

Auf gute Zusammenarbeit – Euer Team vom Schützenbund

AKTUELLE MITTEILUNGEN


GESCHÄFTSSTELLE

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, liebe Schießsportfreunde,

unsere Geschäftsstelle ist mittwochs von 17 – 20 Uhr geöffnet (ausser an Feiertagen).
Eingehende Mails an die Geschäftsstelle werden in der Regel zeitnah bearbeitet.

BITTE BEACHTEN – NEUE POSTANSCHRIFT

Postfach 12 49 – 49154 Bohmte

Euer Team vom Schützenbund

 

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

die neuen Bezirksköniginnen und Bezirkskönige wurden auf dem Bezirkskönigsball am 14. September 2024 im Haus des Gastes in Melle-Wellingholzhausen proklamiert. Wir gratulieren recht herzlich.

BEZIRKSKÖNIGSSCHIEßEN 2024

ERGEBNISLISTE VORKAMPF

ERGEBNISLISTE ENDKAMPF

 

SCHIEßSPORT

Landesmeisterschaft 2024
Info’s vom NWDSB

Bezirksmeisterschaft 2025
GEWEHR/PISTOLE       BOGEN

Bezirksklasse 2024/2025
INFO’s HIER

Bezirksliga 2024/2025
INFO’s HIER

RWS Shooty-Cup 2025
Wettkampf auf Bezirksebene

Samstag, 11. Januar 2025 auf dem Schießstand des SV Bohmte
(Schützenstr. 7, 49163 Bohmte)

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Nord-West-Cup 2025

Samstag, 25. Januar 2025 im LLZ in Bassum

 

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Flyer
Bezirksmeisterschaften Lichtschiessen 2025

 

BITTE BEACHTEN

Die Bedürfnisanträge haben sich geändert!

Die neuen Formulare sind ab sofort gültig. Noch im Umlauf befindliche Anträge nach altem Muster werden wir in einer Übergangsphase noch annehmen, solange das Antragsdatum vor dem 01.02.2024 liegt.

Bitte beim Einreichen der Anträge beim OEGB die Bearbeitungsgebühr von 10€ je Fall nicht vergessen beizulegen.

Für die Stellungsnahme des Landesverbands (§ 14.5) ist mit Einführung der neuen Formulare eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro zusätzlich für den NWDSB je Fall fällig.

DOWNLOAD ANTRÄGE
(Quelle: NWDSB)

Osnabrück, 21. Januar 2024

Bezirksdamenvergleichsschießen
22. September 2024 im LLZ in Bassum

Nach einigen Jahren Abstinenz hat in diesem Jahr wieder ein Team den OEGB beim Bezirksdamenvergleichsschießen vertreten. Dank der guten Vorbereitung durch Breitensportleiterin Cornelia Sielker traten 9 Schützinnen des Bezirks in den Disziplinen LP, LPa, LG und LGa an. Einige der Teilnehmerinnen traten gleich in mehreren Disziplinen an, um die Mannschaften zu füllen. Das Mannschaftsergebnis war daraufhin ein guter 7. Platz mit 3320,9 Ringen bei 10 vertretenen Bezirken. Rita Lindemann mit 315,9 Ringen in der Klasse Sen 0 LGa und Nicole Wischmeyer mit 318,5 Ringen in der Klasse Sen I/II LGa erreichten hervorragende 2. Plätze.

Wenn es im nächsten Jahr gelingt, auch die Disziplinen LP und Blasrohr mit jeweils 3 Schützinnen zu besetzen, wird der OEGB sicher in der vorderen Hälfte der Bezirke um die Platzierungen mitkämpfen.

Ein herzlicher Dank gilt Cornelia und Gerd Sielker, die sich auch als Standaufsichten zur Verfügung gestellt haben.

Weitere Infos beim NWDSB

Text/Bilder Monika Homa – OEGB
25.09.2024

 

INFORMATION

ANTRAG WETTKAMPFPASS ...

++ NEU ++ NEU ++NEU
Neuanträge, Ersatzpässe und Namensänderungen können ab sofort permanent eingereicht werden. Der NWDSB bearbeit i.d.R. die Anträge nun monatlich!

nur zum 12.09. möglich (neues Sportjahr):
NEUANTRÄGE (EU/nicht EU)
VEREINSWECHSEL
ÄNDERUNG STAMM-/ZWEITVEREIN
ERLEICHTERUNG PARASPORTLER
HÖHERMELDUNGEN

Die Anträge müssen über die jeweiligen Kreissportleiter:innen eingereicht werden. Direkt eingehende Anträge von Schützen/Vereinen an die Geschäftsstelle gehen unbearbeitet zurück!

Hinweis vom NWDSB:
Bitte achtet auf lesbare Anträge und vermeidet alte Formulare. Diese gehen ansonsten kommentarlos an die Bezirke zurück.

FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT

Der Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e.V. stellt gemäß den Zielsetzungen in jedem Kalenderjahr einen Geldbetrag von max. 3.000 € zur Förderung der Jugendarbeit in seinen Vereinigungen zur Verfügung, sofern es seine Haushaltslage erlaubt.

RICHTLINIE          ANTRAG

LEHRGANG JUGENDBASISLIZENZ

Der Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e.V. wird am
04. und 05. Januar 2025
einen Lehrgang zum Erwerb der JUGENDBASISLIZENZ durchführen.

Lehrgangsort:
Schützen- und Dorfgemeinschaftshaus Angelbeck
Zum Schützenplatz 15
49624 Löningen-Angelbeck

Kosten:
45€/Person incl. Mittagessen an beiden Tagen

Voraussetzungen für die Teilnahme:
– Erste-Hilfe-Bescheinigung
– Vom NWDSB anerkannter Nachweis der Waffensachkunde
– Ehrenkodex DOSB/DSB
– Erweitertes Führungszeugnis
– Mindestens 18 Jahre alt
– Mitgliedschaft in den Verbänden seit 01.01.2024

Die Teilnahme ist auf 20 Personen begrenzt – Vergabe der Plätze nach Eingang der Anmeldungen.

ANMELDEFORMULAR

INFOTHEK

Anträge, Anträge …

Wenn du Anträge benötigst,
dann bist du HIER richtig!

  • Aus- und Fortbildung
  • Bedürfnissantrag
  • Wettkampfpassantrag

Hinweis zu Ehrungsanträgen …

Aus organisatorischen Gründen können nur noch die auf unser Homepage abrufbaren Ehrungsanträge bearbeitet werden.
Alle anderen Ehrungsanträge werden nicht mehr ausgeführt.

 

Die Anträge sind HIER abrufbar
(Bitte die Hinweise zum Ausfüllen beachten)

LEHRGÄNGE/SCHULUNGEN

Das Ausbildungskonzept wurde durch den NWDSB/DSB grundlegend überarbeitet.

Der Schützenbund Osnabrück startet nun als erster Bezirksverband im NWDSB mit einem Pilotprojekt der neuen – jetzt zweistufigen – Ausbildung.

Die wesentliche Änderung besteht darin, dass eine Anmeldung zu einem Waffensachkundelehrgang erst dann erfolgen kann, wenn die Qualifizierung zur Schießstandaufsicht – Druckluftwaffen – vorher erfolgreich absolviert wurde.

Bisher war dieser Teil in der Sachkundeausbildung integriert, die Neuregelung berücksichtigt gezielter die Bedürfnisse der Vereine insbesondere mit Luftdruckwaffen.

Die Dauer der Schulung beträgt aktuell ca. 4 Stunden und umfasst Theorie und Praxis auf einem Schießstand für Luftdruckwaffen. Eine Prüfung muss aktuell noch nicht abgelegt werden.

Nach erfolgreicher Absolvierung erhält der Teilnehmer die

Bescheinigung über Qualifizierung zur Schießstandaufsicht nach §27 WaffG i.V.m. §10 Abs. 6 AWaffV für DRUCKLUFTWAFFEN nach DSB/NWDSB‘.

Diese berechtigt zur Standaufsicht auf Druckluftwaffenständen dem NWDSB/OEGB angehöriger Vereine.

Zudem gibt es einen Einblick in die Themeninhalte des weiterführenden Lehrganges:

WAFFENSACHKUNDE (§7 WaffG) mit Qualifikation zur Standaufsicht Druckluft- und Feuerwaffen (§10 Abs.6 AWaffV)

Teilnehmer, die eine Qualifizierung zur Standaufsicht auch für Feuerwaffen-Stände (KK und GK) benötigen, oder den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe beabsichtigen, durchlaufen somit eine zweistufige Ausbildung und Qualifizierung.

Dieser Lehrgang beinhaltet sowohl eine theoretische wie auch praktische Prüfungen.

Kurz zusammengefasst, Teilnehmer, die nur beabsichtigen eine Qualifizierung zur Standaufsicht auf Luftgewehrständen zu erlangen, benötigen nicht mehr den Waffensachkundelehrgang!

Teilnehmer, die sich bereits für einen Waffensachkundelehrgang
angemeldet haben, werden von uns angeschrieben und zum Lehrgang ‚Qualifizierung zur Schießstandaufsicht für Druckluftwaffen‘ eingeladen.

Anmeldeformulare HIER