Herzlich willkommen beim
Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

In der Geschäftsstelle des Schützenbundes in Osnabrück kümmern sich das Präsidium sowie zahlreiche Referenten um die Belange unserer Mitgliedsvereine. Für alle hat es höchste Priorität, die an uns herangetragenen Anliegen so schnell und umfassend wie möglich zu bearbeiten.

Auf gute Zusammenarbeit – Euer Team vom Schützenbund

AKTUELLE MITTEILUNGEN

GESCHÄFTSSTELLE

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, liebe Schießsportfreunde,

unsere Geschäftsstelle ist mittwochs von 17 – 20 Uhr geöffnet (ausser an Feiertagen).
Eingehende Mails an die Geschäftsstelle werden in der Regel zeitnah bearbeitet.

Euer Team vom Schützenbund – Osnabrück, 02. Januar 2023

SCHIEßSPORT

Landesmeisterschaft 2023
Info’s vom NWDSB

Bezirksmeisterschaft 2023
GEWEHR/PISTOLE       BOGEN

Bezirksklasse 2022/2023
Info’s zur Saison

Bezirksliga 2022/2023
Info’s zur Saison

INFORMATION

FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT

Der Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e.V. stellt gemäß den Zielsetzungen in jedem Kalenderjahr einen Geldbetrag von max. 3.000 € zur Förderung der Jugendarbeit in seinen Vereinigungen zur Verfügung, sofern es seine Haushaltslage erlaubt.

RICHTLINIE          ANTRAG

INFOTHEK

Anträge, Anträge …

Wenn du Anträge benötigst,
dann bist du HIER richtig!

  • Aus- und Fortbildung
  • Bedürfnissantrag
  • Wettkampfpassantrag

Hinweis zu Ehrungsanträgen …

Aus organisatorischen Gründen können nur noch die auf unser Homepage abrufbaren Ehrungsanträge bearbeitet werden.
Alle anderen Ehrungsanträge werden nicht mehr ausgeführt.

 

Die Anträge sind HIER abrufbar
(Bitte die Hinweise zum Ausfüllen beachten)

Nächste Lehrgänge:

Erwerb der Waffensachkunde

Der nächste Lehrgang ist für Januar/Februar 2024 geplant.

Anmeldung über die jeweiligen Kreissportleiter -> ANTRAG HIER

Erwerb der Jugend-Basis-Lizenz

Anmeldung über die jeweiligen Kreissportleiter -> ANTRAG HIER

HINWEIS
Erste-Hilfe-Bescheinigung darf zu Lehrgangsbeginn
nicht älter als 2 Jahre sein!

Eine vom NWDSB anerkannte
Waffensachkunde muss nachgewiesen werden!

(Antrag (PDF-Dokument) ist ausfüllbar. Dafür Datei lokal speichern und dann mit Acrobat Reader öffnen.)