Herzlich willkommen beim
Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e.V.
In der Geschäftsstelle des Schützenbundes in Osnabrück kümmern sich das Präsidium sowie zahlreiche Referenten um die Belange unserer Mitgliedsvereine. Für alle hat es höchste Priorität, die an uns herangetragenen Anliegen so schnell und umfassend wie möglich zu bearbeiten.
Auf gute Zusammenarbeit – Euer Team vom Schützenbund
AKTUELLE MITTEILUNGEN

GESCHÄFTSSTELLE
Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, liebe Schießsportfreunde,
unsere Geschäftsstelle ist mittwochs von 17 – 20 Uhr geöffnet (ausser an Feiertagen).
Eingehende Mails an die Geschäftsstelle werden in der Regel zeitnah bearbeitet.
BITTE BEACHTEN – POSTANSCHRIFT
Schützenbund OEGB
-Geschäftsstelle-
Postfach 12 49 – 49154 Bohmte
Euer Team vom Schützenbund
SCHIEßSPORT

Landesmeisterschaft 2025
Info’s vom NWDSB

Bezirksmeisterschaft 2025
GEWEHR/PISTOLE BOGEN

Bezirksklasse 2025/2026
INFO’s HIER

Bezirksliga 2025/2026
INFO’s HIER
BITTE BEACHTEN
ÄNDERUNG AB 01.01.2025
Ab sofort erfolgt die Bearbeitung zum Erwerb von Sportwaffen (Bedürfnisbescheinigungen) ausschliesslich nur noch über den Landesverband.
Die Bezirke dürfen keine Bedürfnisse mehr erteilen.
Auf der Homepage des NWDSB findet ihr den entsprechenden Ablauf der Beantragung.
Anträge, die noch bei uns auf der Geschäftsstelle eingehen, werden wir ab sofort zurück zum Antragsteller senden.
Osnabrück, 17. Dezember 2024
INFORMATION
ANTRAG WETTKAMPFPASS ...
Neuanträge, Ersatzpässe und Namensänderungen können ab sofort permanent eingereicht werden. Der NWDSB bearbeit i.d.R. die Anträge nun monatlich!
nur zum 12.09. möglich (neues Sportjahr):
NEUANTRÄGE (EU/nicht EU)
VEREINSWECHSEL
ÄNDERUNG STAMM-/ZWEITVEREIN
ERLEICHTERUNG PARASPORTLER
HÖHERMELDUNGEN
Die Anträge müssen über die jeweiligen Kreissportleiter:innen eingereicht werden. Direkt eingehende Anträge von Schützen/Vereinen an die Geschäftsstelle gehen unbearbeitet zurück!
Hinweis vom NWDSB:
Bitte achtet auf lesbare Anträge und vermeidet alte Formulare. Diese gehen ansonsten kommentarlos an die Bezirke zurück.
FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT
Der Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e.V. stellt gemäß den Zielsetzungen in jedem Kalenderjahr einen Geldbetrag von max. 3.000 € zur Förderung der Jugendarbeit in seinen Vereinigungen zur Verfügung, sofern es seine Haushaltslage erlaubt.
INFOTHEK
Anträge, Anträge …
Wenn du Anträge benötigst,
dann bist du HIER richtig!
- Aus- und Fortbildung
- Bedürfnissantrag
- Wettkampfpassantrag
Hinweis zu Ehrungsanträgen …
Aus organisatorischen Gründen können nur noch die auf unser Homepage abrufbaren Ehrungsanträge bearbeitet werden.
Alle anderen Ehrungsanträge werden nicht mehr ausgeführt.
Die Anträge sind HIER abrufbar
(Bitte die Hinweise zum Ausfüllen beachten)
LEHRGÄNGE/SCHULUNGEN
Das Ausbildungskonzept wurde durch den NWDSB/DSB grundlegend überarbeitet.
Der Schützenbund Osnabrück startet nun als erster Bezirksverband im NWDSB mit einem Pilotprojekt der neuen – jetzt zweistufigen – Ausbildung.
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass eine Anmeldung zu einem Waffensachkundelehrgang erst dann erfolgen kann, wenn die Qualifizierung zur Schießstandaufsicht – Druckluftwaffen – vorher erfolgreich absolviert wurde.
Bisher war dieser Teil in der Sachkundeausbildung integriert, die Neuregelung berücksichtigt gezielter die Bedürfnisse der Vereine insbesondere mit Luftdruckwaffen.
Die Dauer der Schulung beträgt aktuell ca. 4 Stunden und umfasst Theorie und Praxis auf einem Schießstand für Luftdruckwaffen. Eine Prüfung muss aktuell noch nicht abgelegt werden.
Nach erfolgreicher Absolvierung erhält der Teilnehmer die
Bescheinigung über Qualifizierung zur Schießstandaufsicht nach §27 WaffG i.V.m. §10 Abs. 6 AWaffV für DRUCKLUFTWAFFEN nach DSB/NWDSB‘.
Diese berechtigt zur Standaufsicht auf Druckluftwaffenständen dem NWDSB/OEGB angehöriger Vereine.
Zudem gibt es einen Einblick in die Themeninhalte des weiterführenden Lehrganges:
WAFFENSACHKUNDE (§7 WaffG) mit Qualifikation zur Standaufsicht Druckluft- und Feuerwaffen (§10 Abs.6 AWaffV)‘.
Teilnehmer, die eine Qualifizierung zur Standaufsicht auch für Feuerwaffen-Stände (KK und GK) benötigen, oder den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe beabsichtigen, durchlaufen somit eine zweistufige Ausbildung und Qualifizierung.
Dieser Lehrgang beinhaltet sowohl eine theoretische wie auch praktische Prüfungen.
Kurz zusammengefasst, Teilnehmer, die nur beabsichtigen eine Qualifizierung zur Standaufsicht auf Luftgewehrständen zu erlangen, benötigen nicht mehr den Waffensachkundelehrgang!
Die Anmeldung zu Lehrgängen wird aktuell umgestellt auf ONLINE-Anmeldungen. Alle bis zum 14. Juli 2025 eingegangenen Anmeldungen haben Bestand.
Weitere Details zur ONLINE-Anmeldungen folgen in Kürze!