Herzlich willkommen beim
Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

In der Geschäftsstelle des Schützenbundes in Osnabrück kümmern sich das Präsidium sowie zahlreiche Referenten um die Belange unserer Mitgliedsvereine. Für alle hat es höchste Priorität, die an uns herangetragenen Anliegen so schnell und umfassend wie möglich zu bearbeiten.

Auf gute Zusammenarbeit – Euer Team vom Schützenbund

AKTUELLE MITTEILUNGEN


GESCHÄFTSSTELLE

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, liebe Schießsportfreunde,

unsere Geschäftsstelle ist mittwochs von 17 – 20 Uhr geöffnet (ausser an Feiertagen).
Eingehende Mails an die Geschäftsstelle werden in der Regel zeitnah bearbeitet.

Euer Team vom Schützenbund

 

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

die neuen Bezirksköniginnen und Bezirkskönige wurden auf dem Bezirkskönigsball am 14. September 2024 im Haus des Gastes in Melle-Wellingholzhausen proklamiert. Wir gratulieren recht herzlich.

BEZIRKSKÖNIGSSCHIEßEN 2024

ERGEBNISLISTE VORKAMPF

ERGEBNISLISTE ENDKAMPF

 

SCHIEßSPORT

Landesmeisterschaft 2024
Info’s vom NWDSB

Bezirksmeisterschaft 2025
GEWEHR/PISTOLE       BOGEN

Bezirksklasse 2024/2025
INFO’s HIER

Bezirksliga 2024/2025
INFO’s HIER

 

BITTE BEACHTEN

Die Bedürfnisanträge haben sich geändert!

Die neuen Formulare sind ab sofort gültig. Noch im Umlauf befindliche Anträge nach altem Muster werden wir in einer Übergangsphase noch annehmen, solange das Antragsdatum vor dem 01.02.2024 liegt.

Bitte beim Einreichen der Anträge beim OEGB die Bearbeitungsgebühr von 10€ je Fall nicht vergessen beizulegen.

Für die Stellungsnahme des Landesverbands (§ 14.5) ist mit Einführung der neuen Formulare eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro zusätzlich für den NWDSB je Fall fällig.

DOWNLOAD ANTRÄGE
(Quelle: NWDSB)

Osnabrück, 21. Januar 2024

Bezirksdamenvergleichsschießen
22. September 2024 im LLZ in Bassum

Liebe Schützinnen unseres Bezirkes,
der Vergleichswettkampf der Damenmannschaften der Bezirke des NWDSB steht an. Unser Bezirk möchte nach längerer Abwesenheit nun wieder bei dieser Veranstaltung mit einer „schlagkräftigen Truppe“ präsent sein. Hierfür brauchen wir Euch – unsere Schützinnen! Wichtig ist es, für alle angebotenen Disziplinen eine Mannschaft zu stellen!

Starten möchten wir mit Mannschaften in folgenden Disziplinen:
(Max. 1 Mannschaft und max. 1 Einzelschützin pro Disziplin; Mehrfachstarts sind erlaubt)
LG: ab Alter 21 Jahre: 3 Schützinnen Offene Klasse (Damen I-IV)
LP: ab Alter 21 Jahre: 3 Schützinnen Offene
Klasse (Damen I-IV)
LP-Auflage: ab 41 Jahre: 3 Schützinnen Offene Klasse (Sen 0 -V)
LG-Auflage:

Seniorinnen 0: 3 Schützinnen
Seniorinnen I/II: 3 Schützinnen
Seniorinnen III/IV/V: 3 Schützinnen
Blasrohr: ab 21 Jahre: 3 Schützinnen Offene Klasse

Wer Zeit und Lust hat unseren Bezirk zu repräsentieren, sich mit anderen Damen der Bezirke auszutauschen, sich mit anderen Sportlerinnen zu messen oder einfach nur einen ereignisreichen und geselligen Tag erleben möchte, meldet sich bitte bis zum 24.08.2024 bei Cornelia Sielker.

Mehr Info

INFORMATION

ANTRAG WETTKAMPFPASS ...

Folgende Termin sind bindend für Bearbeitung von Wettkampfpassanträgen durch den NWDSB

15.09.  –  31.12.  –  01.04.
eines jeden Jahres

Die Anträge müssen dem Bezirk spätestens
10.09. – 20.12. – 27.03.
eines jeden Jahres vorliegen!

zum 12.09. möglich (neues Sportjahr):
NEUANTRÄGE
NEUANTRÄGE (EU/nicht EU)
ERSATZPÄSSE
NAMENSÄNDERUNGEN
VEREINSWECHSEL
ÄNDERUNG STAMM-/ZWEITVEREIN
ERLEICHTERUNG PARASPORTLER
HÖHERMELDUNGEN

zum 20.12./27.03. möglich:
NEUANTRÄGE
ERSATZPÄSSE
NAMENSÄNDERUNGEN

Originalanträge sind per Post (über den/die Kreissportleiter:in!) an die Geschäftsstelle des Schützenbundes zu senden, ggf. den alten Wettkampfpass bitte beilegen

FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT

Der Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e.V. stellt gemäß den Zielsetzungen in jedem Kalenderjahr einen Geldbetrag von max. 3.000 € zur Förderung der Jugendarbeit in seinen Vereinigungen zur Verfügung, sofern es seine Haushaltslage erlaubt.

RICHTLINIE          ANTRAG

INFOTHEK

Anträge, Anträge …

Wenn du Anträge benötigst,
dann bist du HIER richtig!

  • Aus- und Fortbildung
  • Bedürfnissantrag
  • Wettkampfpassantrag

Hinweis zu Ehrungsanträgen …

Aus organisatorischen Gründen können nur noch die auf unser Homepage abrufbaren Ehrungsanträge bearbeitet werden.
Alle anderen Ehrungsanträge werden nicht mehr ausgeführt.

 

Die Anträge sind HIER abrufbar
(Bitte die Hinweise zum Ausfüllen beachten)

LEHRGÄNGE/SCHULUNGEN

Das Ausbildungskonzept wurde durch den NWDSB grundlegend überarbeitet.

Der Schützenbund Osnabrück startet nun als erster Bezirksverband im NWDSB mit einem Pilotprojekt der neuen – jetzt zweistufigen – Ausbildung.

Die wesentliche Änderung besteht darin, dass eine Anmeldung zu einem Waffensachkundelehrgang erst dann erfolgen kann, wenn die Qualifizierung zur Schießstandaufsicht – Druckluftwaffen – vorher erfolgreich absolviert wurde.

Bisher war dieser Teil in der Sachkundeausbildung integriert, die Neuregelung berücksichtigt gezielter die Bedürfnisse der Vereine insbesondere mit Luftdruckwaffen.

Die Dauer der Schulung beträgt aktuell ca. 4 Stunden und umfasst Theorie und Praxis auf einem Schießstand für Luftdruckwaffen. Eine Prüfung muss aktuell noch nicht abgelegt werden.

Nach erfolgreicher Absolvierung erhält der Teilnehmer die

Bescheinigung über Qualifizierung zur Schießstandaufsicht nach §27 WaffG i.V.m. §10 Abs. 6 AWaffV für DRUCKLUFTWAFFEN nach DSB/NWDSB‘.

Diese berechtigt zur Standaufsicht auf Druckluftwaffenständen dem NWDSB/OEGB angehöriger Vereine.

Zudem gibt es einen Einblick in die Themeninhalte des weiterführenden Lehrganges:

WAFFENSACHKUNDE (§7 WaffG) mit Qualifikation zur Standaufsicht Druckluft- und Feuerwaffen (§10 Abs.6 AWaffV)

Teilnehmer, die eine Qualifizierung zur Standaufsicht auch für Feuerwaffen-Stände (KK und GK) benötigen, oder den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe beabsichtigen, durchlaufen somit eine zweistufige Ausbildung und Qualifizierung.

Dieser Lehrgang beinhaltet sowohl eine theoretische wie auch praktische Prüfungen.

Kurz zusammengefasst, Teilnehmer, die nur beabsichtigen eine Qualifizierung zur Standaufsicht auf Luftgewehrständen zu erlangen, benötigen nicht mehr den Waffensachkundelehrgang!

Teilnehmer, die sich bereits für einen Waffensachkundelehrgang
angemeldet haben, werden von uns angeschrieben und zum Lehrgang ‚Qualifizierung zur Schießstandaufsicht für Druckluftwaffen‘ eingeladen.

Neuanmeldungen in Kürze wieder möglich